Ein Kaskoschaden liegt in folgenden Situationen vor:
- Bei einem selbstverschuldeten Unfall
- Bei Wildschäden
- Bei Sturmschäden
- Bei Brand- und Explosionsschäden
- Bei Glasbruchschäden
- Bei Schäden durch Diebstahl und Vandalismus
Bei der Teilkaskoversicherung wird nur ein Teil der möglichen Schäden bezahlt, bei der Vollkaskoversicherung hat man gemäß der Versicherungsbedingungen einen weiterreichenden Anspruch auf Ersatz
der unfallbedingten Schäden, mit der Einschränkung, dass bei grober Fahrlässigkeit (z. B. bei betrunkenem Autofahren) oder vorsätzlicher Schadensverursachung auch bei Vollkaskoversicherung kein
Schaden bezahlt wird.
Falls bei Ihnen ein solcher Kaskoschaden vorliegt, erstelle ich Ihnen auch hierfür ein Schadengutachten, allerdings müssen Sie davon ausgehen, dass die Kosten eines solchen Gutachtens in der
Regel nicht von der Kaskoversicherung bezahlt werden, sondern von Ihnen selbst bezahlt werden müsssen.